ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Stand: 07.10.2009
1. Geltungsbereich
Die Geschäftsbedingungen gelten grundsätzlich für alle Verträge, Lieferungen und Dienstleistungen
der TecLabS Technical Laboratory Services Europe GmbH & Co. KG. Einkaufsbedingungen
des Auftraggebers/Käufers sind nicht bindend und wird hiermit widersprochen.
Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und sind nur mit ausdrücklicher
schriftlicher Bestätigung durch die TecLabS Technical Laboratory Services Europe
GmbH & Co. KG gültig.
2. Angebot und Auftragsvergabe
Alle Angebote sind freibleibend. Aufträge gelten als angenommen, wenn sie durch die TecLabS
Technical Laboratory Services Europe GmbH & Co. KG schriftlich bestätigt oder unverzüglich
nach Auftragseingang ausgeführt werden. Lieferschein/Rechnung gelten dann gleichzeitig als
Auftragsbestätigung. Mündliche Absprachen bedürfen stets einer schriftlichen Bestätigung.
Offensichtliche Fehler in Prospekten, technischen Schriften und sonstigen Unterlagen sind für
TecLabS Technical Laboratory Services Europe GmbH & Co. KG nicht verbindlich. Die zu den
Angeboten gehörenden Unterlagen, wie Zeichnungen, Berechnungen sind nur annähernd maßgebend
und gelten nur dann als verbindlich, wenn dies seitens von TecLabS Technical Laboratory
Services Europe GmbH & Co. KG ausdrücklich schriftlich erklärt wird. Angebote, Kostenvoranschläge
und technische Unterlagen werden nur unter Eigentumsvorbehalt überlassen und
dürfen nur für die angegebenen Zwecke verwendet werden.
Wird nach Vertragsabschluß Zahlungsverzug hinsichtlich früherer Leistungen bekannt, sind wir
berechtigt Vorkasse oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen und bei Weigerung vom
Vertrag zurückzutreten.
3. Frist für Lieferung und Leistung
Wenn keine ausdrückliche, schriftliche Frist vereinbart und bestätigt ist, gelten die Termine nur
annähernd und sind unverbindlich.
Die Frist beginnt mit dem Tag der Klarstellung aller technischen und sonstigen Einzelheiten
eines Auftrages, sowie der Beibringung von erforderlichen Unterlagen.
Ein Verstreichen einer Frist befreit den Käufer nicht vor dem Setzen einer angemessenen Nachfrist.
Die Lieferung oder Leistungsfrist verlängert sich in angemessenen Rahmen bei Eintritt
höherer Gewalt und allen unvorhersehbaren Ereignissen.
4. Lieferung / Versand / Leistung
Die Versand-Art, -Weg und -Mittel sind unserer Wahl überlassen. Ebenso die Art der Verpackung,
da diese nach transporttechnischen und umweltrelevanten Gesichtspunkten erfolgt.
Der Versand wird von uns mit der gebotenen Sorgfalt, jedoch ohne Übernahme der Haftung
durchgeführt. Mit der Übergabe an den Käufer, Spediteur oder dergleichen, spätestens jedoch
mit dem Verlassen der Firma geht die Gefahr auf den Käufer über. Bei Kundendienstleistungen
und Montage geht die Gefahr bei Übernahme an den Käufer über. Wird der Versand, die Zustellung
oder der Beginn von Dienstleistungen/Montage auf Wunsch des Käufers oder aus von uns
nicht zu vertretenden Gründen verzögert, so geht die Gefahr für die Zeit der Verzögerung auf
den Verkäufer über.
5. Preise und Zahlung
Die Preise sind in Euro ausgewiesen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die zum
Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Listenpreise für Ersatzteile und Dienstleistungen.
Mehrwertsteuer und andere gesetzliche Abgaben im Lieferland, sowie Verpackungs- und Transportkosten werden extra berechnet.
Bei Preiserhöhungen unserer Vorlieferanten, sowie Währungsschwankungen sind wir zu einer
angemessenen Preiserhöhung berechtigt. Rechnungen für Kundendienstleistungen und Wartung
sind sofort nach Rechnungserhalt fällig. Zahlungen für Teilelieferungen sind ab Rechnungsdatum
innerhalb von 14 Tagen netto fällig. Skonto wird nicht gewährt. Bei Zahlungsverzug
werden Verzugszinsen jeweils zzgl. MwSt. berechnet.
6. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an sämtlich gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung
aller Forderungen vor. Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr
zweckgebunden einsetzen und hat uns bei evtl. Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware
zu informieren. Zur freien Verfügung über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt.
7. Gewährleistung / Mängel
Alle offensichtlichen Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen sind innerhalb von 8 Tagen
und auf jeden Fall vor Verarbeitung oder Einbau in andere Waren/Module schriftlich mitzuteilen.
Die Gewährleistungsfrist richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei berechtigter
Beanstandung erfolgt nach unserem Ermessen Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Bei Kundendienstleistungen
gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Die Entscheidung, ob die Reklamation
einer Dienstleistung ein Kulanzfall ist, bleibt TecLabS Technical Laboratory Services Europe
GmbH & Co. KG überlassen. Zur Mängelbeseitigung hat uns der Käufer die erforderliche Zeit
und Gelegenheit zu geben. Kann der Mangel innerhalb einer angemessenen Nachfrist durch
Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nicht beseitigt werden, so steht dem Käufer das Recht auf
Minderung bzw. Rücktritt vom Vertrag zu. TecLabS Technical Laboratory Services Europe GmbH
& Co. KG übernimmt keine Gewähr für Schäden, die auf unsachgemäße Behandlung, eigenständige
Reparaturversuche oder natürliche Abnutzung zurückzuführen sind.
8. Allgemeine Haftung
Die Haftung der TecLabS Technical Laboratory Services Europe GmbH & Co. KG gilt nur für
Vereinbarungen wie in den vorstehenden Abschnitten bereits beschrieben. Schadensansprüche
des Käufers aus Verschulden bei Vertragsabschluss oder vertraglicher Nebenpflichten sind
ausgeschlossen.
Bei Wartungen und Reparaturen von Anlagen bezieht sich die Haftung lediglich auf die Funktionalität
der Anlagen entsprechend der technischen Vorgaben der Hersteller nicht auf eventuelle
Peripheriegeräte oder sonstige weiteren zugeschalteten Gerätschaften.
9. Allgemeines
Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen ist Essen. Gerichtsstand für alle ergebenden
Streitigkeiten ist Essen. Für Vertragsbeziehungen gilt ausschließlich das in der Bundesrepublik
Deutschland geltende Recht. Sollten einzelne Punkte dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen
unwirksam sein oder durch die Rechtsentwicklung unwirksam werden, so bleibt die Gültigkeit
der übrigen Bedingungen davon unberührt. Änderungen und Sondervereinbarungen, z. B. bei
Wartungsverträgen bedürfen generell der Schriftform und gelten als Ergänzung dieser allgemeinen
Bedingungen.
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